Zum InhaltLandesbeauftragter  für den Datenschutz Bremen
 
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Datenschutzscheckheft.

Rechte des Betroffenen nach dem Bremischen Datenschutzgesetz:

  • Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten und Einsicht in Akten (§ 21)
  • Berichtigung, Löschung oder Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten (§ 22)
  • Widerspruchsrecht (§ 22a)
  • Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz (§ 22b)
  • Schadensersatz (§ 23)

Rechte des Betroffenen nach dem Bundesdatenschutzgesetz:

  • Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten (§§ 19, 34)
  • Berichtigung, Löschung oder Sperrung (§§ 20, 35)
  • Anrufung der Aufsichtsbehörde (§ 38)
  • Schadensersatz (§§ 7, 8)

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