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seit 01.01.2008
Stand März 2003
Rechte des Betroffenen nach dem Bremischen Datenschutzgesetz:
- Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten und Einsicht in Akten (§ 21)
- Berichtigung, Löschung oder Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten (§ 22)
- Widerspruchsrecht (§ 22a)
- Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz (§ 22b)
- Schadensersatz (§ 23)
Rechte des Betroffenen nach dem Bundesdatenschutzgesetz:
- Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten (§§ 19, 34)
- Berichtigung, Löschung oder Sperrung (§§ 20, 35)
- Anrufung der Aufsichtsbehörde (§ 38)
- Schadensersatz (§§ 7, 8)
