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Robinsonliste.

Der Weg über den Widerspruch in jedem Einzelfall der Direktwerbung ist äußerst umständlich. Deshalb hat sich der Deutsche Direkt-Marketing-Verband (DDV) die Robinson-Liste einfallen lassen. Zweck dieser Liste ist es, den Wunsch von Verbraucherinnen und Verbrauchern, weniger adressierte Werbung zu erhalten, soweit wie möglich zu erfüllen. Die Robinson-Liste wird sowohl Mitgliedern als auch Nichtmitgliedern des DDV zum Abgleich angeboten.

Das Problem mit der Robinson-Liste besteht darin, dass nicht alle mit Adressen handelnden Unternehmen, sondern nur ca. 40 % davon dem DDV angeschlossen sind. Die Liste wird auch nur viermal im Jahr aktualisiert. Die Daten bleiben für fünf Jahre gespeichert. Selbst wenn der Adressenhändler dem Direktmarketing-Verband angehört, kann es vorkommen, dass Ihre Adresse für Werbezwecke genutzt wird, weil der Aufwand und die Kosten für den Abgleich mit der Robinson-Liste gescheut wurden.

Wenn Sie sich auf diese "Robinson-Liste" setzen lassen wollen, so verwenden Sie das entsprechende FormularRTF-Datei.

Haben Sie Beschwerden wegen aggressiver, belästigender und Ihnen unzulässig erscheinender Werbung, so können Sie Verbraucherzentralen in Bremen und Bremerhaven wenden.

Verbraucherzentrale Bremen e. V.
Altenweg 4
28195 Bremen
Tel.: 0421/160 777
Fax: 0421/160 77 80

Verbraucherzentrale Bremerhaven e. V.
Hafenstr. 117
27576 Bremerhaven
Tel.: 0471/261 94
Fax: 0471/20 70 00

Speziell mit der Problematik des Adressenhandels beschäftigt sich bundesweit im Auftrag des Verbandes der Verbraucherschutzorganisationen der

Verbraucherschutzverein
Lützowstr. 33-36
10785 Berlin
Tel.: 030/254 907 22

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