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Es kann Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher egal sein, ob irgendein Unternehmer an seinen Fließbändern oder in seinen Lagerhallen RFID-Chips gleich welcher Art einsetzt, um Materialflüsse zu verbessern, Zeitpläne umzusetzen oder Lieferverkehre zu optimieren. Aber es sollte Ihnen nicht egal sein, wenn ein Händler solche Chips an den Ihnen angebotenen Artikeln kleben oder heften lässt – und da ist es völlig uninteressant, ob Sie ein größeres Gerät oder nur einen Joghurtbecher kaufen. Und es sollte Sie auch interessieren, ob Ihr Konzertticket, Ihre Fahrkarte oder Ihr Büchereiausweis chip-frei bleiben.
Grundsätzlich haben Sie eine Menge Möglichkeiten, der zunehmenden Verbreitung von RFID-Chips entgegen zu wirken. Zunächst einmal sollten Sie, wo immer Ihnen diese elektronischen "Helferlein" im Alltag begegnen, ihren Einsatz hinterfragen: Erkundigen Sie sich in Warenhäusern und Supermärkten nach Art und Umfang des RFID-Einsatzes bei der Geschäftsleitung oder in der Konzernzentrale beim betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Denken Sie immer daran, dass die RFID-Technik nicht erst dann Ihren Alltag erobert, wenn Sie die Chips sehen – sie können auch verborgen angebracht sein! Im Zweifelsfalle können Sie sich mit Ihren Fragen immer auch an uns, Ihre Datenschutzaufsichtsbehörde, wenden.
Im praktischen Umgang mit RFID-Chips gibt es eine einfache Option – und viele, die problematisch sein können. Einfach ist es, wenn Sie bei Kauf einer Ware einen Chip entdecken: Gehen Sie zum Verkäufer oder zur Kasse und lassen Sie ihn unbrauchbar machen oder entfernen. Komplizierter wird es, wenn Sie einen Chip übersehen haben oder Ihnen einer versteckt untergejubelt worden ist. Selbstverständlich könnten Sie den entfernen, mechanisch zerstören oder durch Einwickeln in Aluminiumfolie sein Auslesen verhindern. Die Sache hat nur einen Haken: Sie müssen nicht nur praktisch imstande sein, beim Entfernen die Ware nicht zu beschädigen – Sie müssen auch die Gewissheit haben, dass Sie mit dem Entfernen nicht irgendwelche Garantiebestimmungen oder Gewährleistungsansprüche verletzen.
Dies ist der Punkt, da Sie als Verbraucherin oder Verbraucher politisch beziehungsweise bürgerrechtlich gefordert sind: Wann immer Sie können, wo immer Sie die Gelegenheit haben, sollten Sie dazu beitragen, einige grundlegende Forderungen zu erheben und diese ruhig öffentlich (z. B. Leserbriefe) bekannt zu machen: