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"Big Brother lauert im Joghurt"

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Stand November 2008
RFID-Chips im Einzelhandel bedeuten Risiken für Verbraucher

Eines Tages in allzu naher Zukunft könnte Ihr Einkauf so aussehen: Sie füllen Ihren Einkaufswagen im Supermarkt, schieben ihn zum Ausgang, müssen aber nicht vor der Kasse Schlange stehen und alles aufs Förderband und nachher wieder in den Wagen packen. Nein, Sie schieben die Gitterkarre direkt durch zu Ihrem Pkw auf dem Parkplatz, laden die Waren um und fahren heim. Wenige Tage später sehen Sie den Kaufbetrag von Ihrem Konto abgebucht. Verlockend, oder? Herrlich einfach! Kundenfreundlich.

Vorsicht! Der Händler, der Ihnen diesen scheinbar perfekten Service anbietet, will nicht nur Ihr Geld für gekaufte Ware. Er ist darüber hinaus hungrig auf Ihre Daten über Ihr Kaufverhalten, aus denen sich bekanntlich lukrative "Profile" erstellen und vervollkommnen lassen. Die Technik, die ein derart "bequemes" Einkaufen möglich macht, die hat es in sich. Die Rede ist natürlich von den eingangs beschriebenen RFID-Chips. Solche Transponder müssten im beschriebenen Falle sowohl an jeder Ware, die Sie zu Ihrem Auto kutschieren, als auch auf Ihrer Kundenkarte angebracht sein – dann genügte in der Tat das bloße Passieren einer Lesegerät-Schranke oder Schleuse und die Abrechnung erfolgt automatisch.

Aus Ihrer Sicht als Kunde und Bürger hat die Sache allerdings gleich eine ganze Reihe teilweise schmerzhafter Haken: Zum einen landen natürlich die Informationen sowohl über Ihr Konto als auch über die gekauften Waren im Supermarkt-Computer, werden dort zu einem Abbuchungsvorgang – und anschließend profilbildend verarbeitet. Zum anderen könnten die RFID-Chips, die in oder an jeder einzelnen Ware befestigt sind – im Rocksaum, im Kragen, im Schuhabsatz, in der DVD, im Joghurtbecher usw. – auch lange nach Verlassen des Kaufhauses ein genaues Profil des Käufers ermöglichen: Wer kauft was? Wer trägt welches Kleidungsstück wie oft (und wo)? Wer verschenkt wem welche Nettig-oder Kostbarkeit? Und auch die Frage, wer wann was und wo entsorgt, wäre problemlos erfassbar.

Der Schritt vom vermeintlich kundenfreundlichen Einkaufshelfer zur totalen Kontrolle der Bürger ist nur ein sehr kleiner. "Big Brother lauert im Joghurt", überschrieb der Chaos Computer Club (CCC, Hamburg) in Anspielung auf George Orwells Überwachungs-Roman "1984" bereits vor Jahren seine Warnung vor RFID-Chips. Dies gilt um so mehr, als RFID-Technik heute längst weite Bereiche unseres Alltags durchzieht, auch wenn sie im Einzelhandel, also dort, wo der Endkunde direkt betroffen wäre, zurzeit noch nicht weit verbreitet ist.

Allerdings versucht die Metro AG bereits seit einigen Jahren, in etlichen ihrer Verbrauchermärkte – real, Saturn, media Markt, Kaufhof und andere –, RFID-Technik sowohl in der Nachschublogistik, als Diebstahlschutz sowie in der Bezahlkontrolle durchzusetzen. In Rheinberg bei Duisburg wurde eigens ein so genannter "Extra Future Store" eingerichtet, um den Transponder-Einsatz populär zu machen. Der Konzern sah sich daraufhin einer massiven Kampagne von Bürgerrechtlern und Datenschützern ausgesetzt, die unter anderem erreichten, dass mit RFID-Chips ausgestattete Payback-Karten aus dem Verkehr gezogen werden mussten.

Die Tatsache, dass das ursprünglich von Metro genannte Zieldatum 2007 für flächendeckende RFID-Einführung längst überschritten ist, lässt allerdings darauf schließen, dass es mit der Kunden-Akzeptanz noch hapern könnte. Auch die offiziellen Angaben der RFID-Wirtschaft lassen derzeit nicht erkennen, dass die Transponder-Technik im Einzelhandel schon massiv auf dem Vormarsch wäre. Um so dringender mahnen Datenschützer, jetzt zügig wirksame Regeln zur Handhabung dieser "Schnüffel-Chips", wie sie von den einschlägigen Experten schon seit langem gefordert werden, zu vereinbaren. Es gilt, den Einsatz dieser Technik so zu steuern und zu regeln, dass sie eben nicht zur Erfassung der Privatsphäre jedes Einzelnen genutzt werden kann.

Das Rüstzeug für eine solche Regelung haben die Datenschützer den Politikern längst an die Hand gegeben: In der Forderungsliste steht zum einen der Ruf nach Verpflichtung der Wirtschaft, aber auch des Staates, vor Einsatz von RFID immer alternative Techniken zu prüfen. Ferner sollte allen Anwendern von RFID-Chips im Endkonsumbereich zwingend auferlegt werden, diese Etiketten etwa bei Verlassen eines Kaufhauses zu entwerten, so dass sie tatsächlich nur betriebsinternen Nutzen, aber nie Überwachungsoptionen erfüllen können. Sicherheitshalber sollen Bürger das Recht und die Möglichkeit haben, die Chips in gekauften Waren nach Bezahlen ihrerseits unbrauchbar zu machen. Schließlich dürfe eine Verknüpfung von RFID-mit anderen Personendaten nur kundentransparent und somit überprüfbar vorgenommen werden.

Gerade die letztgenannten Punkte müssen dringend allgemeinverbindlich geregelt werden: Eine wirksame Entwertungspflicht etwa ist bedeutsam, weil es längst RFID-Chips gibt, die in gewisser Weise "Schläfer" sind; sie scheinen außer Funktion, können aber jederzeit re-aktiviert werden. Ein Kundenrecht, Chips unbrauchbar zu machen, ist doppelt nötig – zum einen würde das verbieten, Chips versteckt anzubringen, zum anderen darf die Zerstörung eines Chips keinen negativen Einfluss auf die Produktgarantie haben.

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