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Datenschutz bei Online-Bewerbungen.

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Online-Bewerbungsbögen sind ohne Datensicherheitsmaßnahmen nicht geschützt und können insoweit mit dem nötigen Know-how weltweit eingesehen und vielfältig ausgewertet werden, ohne dass die Betroffenen davon Kenntnis erhalten.

Daher hat die speichernde bzw. verantwortliche Stelle, also der potentielle Arbeitgeber, dafür zu sorgen, dass die Anforderungen des § 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erfüllt werden. Insbesondere sind folgende Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind

  • zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt, gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogner Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist (Weitergabekontrolle nach Nr. 4 der Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG)
     
  • zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind (Eingabekontrolle nach Nr. 5 der Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG)
     
  • zu gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können (Zugriffskontrolle nach Nr. 3 der Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG). Als wesentliche Maßnahme kommt die Verschlüsselung der Daten in Betracht, deren Entschlüsselung nur dem Absender (also Bewerber) und dem Empfänger (befugte Personen des Arbeitgebers) ermöglicht werden dürfen.

Gleichwohl kann auch eine Verschlüsselung nicht 100%ig gewährleisten, dass die Bewerberdaten nur den befugten Personen zugänglich sind, so dass es ratsam ist, auf Bewerbungen über Internet zu verzichten. Die Verantwortung für die Online-Bewerbung trägt der Arbeitgeber, der Bewerberdaten immer vertraulich zu behandeln hat. Möglicherweise trägt auch der Bewerber eine Mitverantwortung, wenn er sich trotz Kenntnis der ungenügenden Datensicherheit im Internet über diesen Weg bewirbt.

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