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Pressemitteilungen.

Bremerhaven, 25-03-2008

Neue Broschüre des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Sven Holst, gibt nachfolgende Pressemitteilung heraus.

Damit die Bürger eine aktive Rolle in der demokratischen Gesellschaft einnehmen können und die Möglichkeit zur Teilhabe am demokratischen Entscheidungsprozess haben, bedarf es u. a. Regelungen, die ihnen einen Anspruch auf Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen einräumen, wie sie mit den Informationsfreiheitsgesetzen geschaffen wurden.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Sven Holst: “Mit den Informationsfreiheitsgesetzen (IFG) ist den Bürgerinnen und Bürgern ein großartiges Instrument an die Hand gegeben“. Sie haben einen Anspruch gegenüber der Verwaltung, zum Beispiel auf die Bekanntgabe der Lärmschutzwerte, aufgrund der die Flugrouten festgelegt wurden oder die Planungszahlen für Kindergärten oder die Daten über das Durchschnittsalter der Grundschullehrerinnen und Lehrer. Fast alles, was Verwaltung und Politik an Zahlen zur Verfügung steht, ist auch für jeden Bürger einsehbar, ja, er kann sogar Kopien fertigen lassen.

Lediglich wenn es um den Schutz behördlicher Entscheidungsprozesse, den Datenschutz oder den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen geht, kann in gewissen Fällen die Einsicht in Unterlagen abgelehnt werden. Häufig kann von der Verwaltung aber eine ablehnende Antwort vermieden werden, denn es gibt die Möglichkeit einer teilweisen Einsicht in die Unterlagen oder es können kritische Passagen geschwärzt werden.

Sven Holst: „Wer sich zum Beispiel um seinen Stadtteil kümmern will, der hat jetzt die Möglichkeit, an so gut wie alle Daten und Informationen der Verwaltung heranzukommen, die er dafür benötigt. Die Bürgerinnen und Bürger können sich wieder mehr an der Politik beteiligen, können besser Initiativen vorbereiten oder aber einfach überprüfen, ob die richtigen Entscheidungen getroffen wurden. Ich, der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit, fordere Sie auf: Nutzen Sie diese Instrumente, die Ihnen das IFG an die Hand gibt, intensiv! Und kommen Sie einmal nicht weiter, ich bin gern bereit, Ihnen dabei zu helfen, Ihrem Recht Nachdruck zu verleihen.“

Wie die Bürgerinnen und Bürger an die gewünschten Informationen, Akten und Unterlagen der Verwaltung in Bremen und Bremerhaven kommen und was sie dabei beachten müssen, das habe ich in einer Broschüre zusammengestellt, welche die Bürger Bremens in der Stadtbibliothek oder ihrem Ortsamt und die Bremerhavener in der Stadtbibliothek oder dem Bürgerbüro (Obere Bürger) bekommen. Die Broschüre kann auch bei mir unter folgenden Telefonnummern angefordert werden: Bremen: 0421 361-2010 oder Bremerhaven: 0471 596-2010.

Vielleicht ist es für die Bürgerinnen und Bürger einfacher, sich über das Internet zu informieren. Dann besuchen Sie meine Homepage unter www.informationsfreiheit-bremen.de.

Die Broschüre ist beidseitig lesbar und enthält die Gesetzestexte der Informationsfreiheitsgesetze des Landes Bremen und des Bundes wie auch das Datenschutzgesetz des Landes und des Bundes (und die Bremische Auditverordnung), jeweils mit Vorwort und Einführung in die Materie.

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