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Sie haben viel zu verbergen – Ihre Privatheit

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Stand November 2008
Egal, wohin Sie gehen: Ihr Diensteanbieter weiß, wo Sie stecken

"Mobilität" bedeutet Beweglichkeit. Wenn Sie sich, aus welchem Grunde auch immer, von Punkt A nach Punkt B bewegen, dann ist das zunächst einmal Ihre persönliche Angelegenheit. Wenn das Verlassen von Punkt A oder die Ankunft an Punkt B mit anderen Menschen zu tun hat, betrifft Ihre Beweglichkeit auch diese, aber in der Regel sind das Personen, die Sie bereits kennen oder gerade kennenlernen; und selbst wenn andere Menschen Sie auf Ihrem Wege von A nach B begleiten – immer bleiben die Details Ihrer Bewegung als Information in einem kleinen, vermutlich überschaubaren Bereich. Es bleibt Ihre Entscheidung, ob Sie Start, Ziel, Termin und Dauer über diesen Kreis hinaus an Dritte übermitteln, Ihre Mobilitäts-Daten sind privat.

Falls Sie den Weg von A nach B nicht genau kennen und sich zuvor oder unterwegs eines Atlasses oder einer Landkarte bedienen, ändert das ebenfalls – noch – nichts an der Privatheit Ihrer Mobilität. Sie können sogar ein normales, einfaches Navigationsgerät benutzen, eines, das Ihnen per Funkkontakt zu einem GPS-Satelliten und mittels installierter Kartensoftware den Weg grafisch anzeigt – kein Problem für den Schutz Ihrer Mobilitätsdaten: Das "Global Positioning System" GPS ist kein Ortungssystem, es verfügt nämlich nicht über den dafür erforderlichen Rückkanal zur ortenden Stelle. Ihre Privatheit ist erst dann in Gefahr, und das allerdings massiv, wenn Sie sich Ihren Weg mit Hilfe Ihres Handys suchen; oder, genauer: suchen lassen. Denn jede Nutzung eines entsprechenden Dienstes integriert via Mobilfunk den so genannten Rückkanal und macht aus einem anonymen System zur Bestimmung Ihre eigenen Position eben jenes Ortungssystem, mit dem Ihre aktuelle Position in andere Funktionen eingebunden, gespeichert und weiter verarbeitet werden kann.

Weil Ihre Daten für die Anbieter von hohem Interesse sind und weil – wir erläuterten dies bereits – der Wert von so genannten Profilen mit deren Genauigkeit wächst, lassen sich die einschlägigen Mobilfunk- und Diensteanbieter immer mehr Funktionen einfallen, die Ihnen angeblich Ihren Alltag bequemer machen sollen:

  • Sie planen Ihre Urlaubsreise ohne Landkarte und Stadtplan, sondern mittels Routenplaner?
  • Sie schauen auch unterwegs in keine Karte, fragen keinen Passanten, sondern Ihr "Navi"?
  • Sie holen sich Wettervorhersage oder Stauprognose statt aus der Zeitung per WAP?
  • Sie fragen nicht Ihre Bank, sondern suchen den nächsten Geldautomaten via Handy?
  • Sie falten keinen Stadtplan, sondern lassen sich per Funk zum gewünschten Hotel lotsen?

Dann sind Sie die ideale Beute für Profil-Jäger! Dabei sind dies nur einige wenige Beispiele für Funktionen, die Sie eigentlich immer schon, bislang aber eben anders genutzt haben. Tatsächlich macht jede Nutzung solcher Dienste Sie transparenter, entfremdet Sie möglicherweise auch von überkommenen Gewohnheiten, Sie werden so in gewisser Weise unselbstständiger.

Der Wandel weg von der traditionellen Benutzung unterschiedlicher Hilfsmittel für verschiedene Zwecke und hin zur scheinbar bequemeren Nutzung eines einzigen Geräts macht Sie abhängig – nicht einfach von diesem Handy, sondern von dem Diensteanbieter, der Ihnen all die beschriebenen und weitere Funktionen zur Verfügung stellt. Sie bezahlen ihn für diese Leistung neben Ihrem Mobilfunktarif – mit Ihren Daten.

Zwar schreibt das Gesetz Ihrem Anbieter vor, dass er Ihre Einwilligung zur Weitergabe von Standortdaten benötigt und dass Sie jederzeit Ihre eventuelle Einwilligung zur Positionsbestimmung widerrufen und "auf einfache Weise und unentgeltlich zeitweise" untersagen können müssen. Aber, Hand aufs Herz, kennen Sie wirklich die einschlägigen Bestimmungen des Telekommunikations- oder des Telemediengesetzes? Ist Ihnen bewusst, dass Ihnen vielleicht bei Abschluss Ihres Handyvertrages eine entsprechende Einwilligungserklärung samt Widerrufsklausel vorgelegen hat und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben? Kennen Sie die Vorschriften, die der Diensteanbieter im Zusammenhang mit Ihren Positionsdaten zu beachten hat? Oder könnte es sein, dass Ihnen die diesbezüglichen Regeln und Optionen nur in einem kleingedruckten Anhang oder gar per Weiterführungs-Link in Ihrer Online-Anmeldung erläutert worden sind?

Ohne Zustimmung des Nutzers funktioniert kein standortbezogener Dienst, das ist sicher. Jeder Dienst muss vor seiner Nutzung ausdrücklich aktiviert werden. Dabei ist es für Sie und Ihre Bequemlichkeit vielleicht von Bedeutung, ob Sie einen solchen Dienst bei jeder Nutzung aktiv aufrufen müssen – oder ob Sie eine Dienstleistung abonnieren, damit Ihnen an einem bestimmten Ort und/oder zu einer bestimmten Zeit eine gewünschte Information bereitgestellt wird. Für den Schutz Ihrer Daten ist dies weitgehend unerheblich, mit jedem Klick erlauben Sie Ihrem jeweiligen Anbieter deren Speicherung oder Verarbeitung. Und selbst wenn dies alles nach geltendem Recht geschieht: Sie übermitteln mit der Nutzung solcher Dienste Daten, die immer auch von Unbefugten abgegriffen werden können. Selbst der beste Schutz kann durchlöchert werden, Sie können einem denkbaren Missbrauch nur begegnen, indem Sie die Nutzung solcher Dienste drosseln. Nur Daten, die Sie gar nicht produzieren oder übermitteln, sind wirklich sicher.

Ihr Handy-Dienstanbieter gestattet Ihnen eine Senkung Ihrer Telefonkosten durch Bereitstellung eines "homezone"-Tarifs? Wie nett von ihm! Mindestens für die Dauer des Abrechnungszeitraums oder gesetzlich festgelegter Fristen muss er speichern, wann Sie sich wie lange wo aufgehalten haben; moderne Mobilfunktechnik gestattet Ihre Ortung heute schon auf wenige Meter genau. Was glauben Sie, was Unbefugte, die diese Daten vielleicht abgreifen (wie aktuell bei einem großen Telekommunikationsanbieter geschehen), mit ihnen alles anstellen können, zumal wenn eine Verknüpfung mit weiteren Profilwerten möglich ist?

Im Frühjahr meldete der Internetdienst "heise online" die Einrichtung eines außergewöhnlichen "standortbezogenen Dienstes": Unter der Webadresse http://www.mizpee.eu können sich "Ortsunkundige über geöffnete Aborte" informieren und nach Benutzung "eine WC-Kritik hinterlassen"; der Dienst wird bislang für 19 europäische Städte angeboten. Sie finden das lustig? Können Sie sich ausmalen, was Schmutzfinken mit Ihren Daten anstellen können, falls Sie sich entschließen, diesen Dienst zu nutzen?

Die Frage der Personen-Ortung wird im Mobilfunk (und nicht nur da) kontrovers diskutiert. Sicher gibt es sinnvolle Anwendungen, beispielsweise zur Standortbestimmung von Hilfsbedürftigen in Notfällen oder bei vermissten Kindern. Aber unter Hinweis auf punktuell nützliche Funktionen einer weit reichenden Mobilitäts-Protokollierung das Wort zu reden, ist riskant: Immer steht der individuelle Datenschutz gegen Begehrlichkeiten von Datenhändlern und gelegentlich auch mancher staatlichen Stelle. Lassen Sie sich nicht ein auf Diskussionen, ob Sie "etwas zu verbergen" haben – jede Speicherung Ihrer Daten bedeutet eine Gefährdung Ihres vom Verfassungsgericht formulierten "informationellen Selbstbestimmungsrechts", und somit ist jede Erfassung und Speicherung einer sorgfältigen Abwägung zu unterziehen. Durch Sie.

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