Zum InhaltLandesbeauftragter  für den Datenschutz Bremen
 
Sie befinden sich hier: >> Gesetzestexte >> Justiz

Justiz.

Download als PDFPDF-Datei
Download als RTFRTF-Datei

Inhaltsübersicht

Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe im Land Bremen (BremJStVollzG)

vom 27. März 2007 (BremGBl. S. 233) - Auszug -

§ 49 Besuche von Verteidigern, Rechtsanwälten, Notaren und Beiständen
§ 50 Überwachung der Besuche
§ 52 Überwachung des Schriftwechsels
§ 53 Weiterleitung von Schreiben, Aufbewahrung
§ 54 Anhalten von Schreiben
§ 55 Telefongespräche
§ 56 Pakete
§ 88 Erhebung personenbezogener Daten
§ 89 Verarbeitung
§ 90 Zentrale Datei, Einrichtung automatisierter Übermittlungs- und Abrufverfahren
§ 91 Zweckbindung
§ 92 Schutz besonderer Daten
§ 93 Schutz der Daten in Akten und Dateien
§ 94 Berichtigung, Löschung und Sperrung
§ 95 Auskunft an die Betroffenen, Akteneinsicht
§ 96 Anwendung des Bremischen Datenschutzgesetzes
§ 97 Evaluation, kriminologische Forschung

Zum Seitenanfang

Zur Seitennavigation
Symbol Haus
 Startseite 
Symbol Bremer Schlüssel
 LfDI 
Symbol Schloß
 Sicherheit 
Symbol @
 Kontakt 
Symbol Baumstruktur
 Übersicht 
Symbol Fernglas
 Suchen  
Symbol copyright
 Impressum