Handelnde Personen  
 
 

Es reicht nicht aus, wenn der Datenschutz nur im Bremischen Datenschutzgesetz geregelt wäre und der Gesetzgeber nicht zugleich vorgesehen hätte, dass sich der Landesbeauftragte für den Datenschutz um die Umsetzung und Einhaltung dieser Vorschriften kümmern würde. Der Datenschutz muss in der Realität mit Leben erfüllt werden.
Hierbei ist das Zusammenwirken der Legislative (Bremische Bürgerschaft), Exekutive (Senat) und der unabhängigen Kontrollstelle (Landesbeauftragter für den Datenschutz) besonders wichtig. Das sich das Gesetz nicht von allein erfüllt, zeigen im übrigen die Vielzahl von Datenschutzverstößen, die sich in den Berichten der Datenschutzbeauftragten wiederfinden.

Das Zusammenwirken wird von den handelnden Personen geprägt, die die jeweiligen Institutionen nach außen vertreten. In diesem Abschnitt werden die Vorsitzenden des Datenschutzausschusses der Bremischen Bürgerschaft, die Senatskommissare für den Datenschutz und die Landesbeauftragten für den Datenschutz der letzten 25 Jahre vorgestellt und Ausschnitte ihres Wirkens gezeigt.