Am 19. Dezember 1977 wurde von der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) das Bremische Datenschutzgesetz beschlossen. Am selben Tage noch bestellte der Senat eines seiner Mitglieder zum Senatskommissar für den Datenschutz und übertrug ihm die politische Verantwortung für den Datenschutz im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich sowie insbesondere die Verantwortung für den Aufbau der Behörde. Der Arbeitsbeginn der neuen Behörde war der 1. Juli 1978. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Landesbeauftragte für den Datenschutz nach seiner Wahl durch das Parlament vom Senat in sein Amt bestellt.
Das Jubiläum des 25-jährigen Bestehens wurde zum Anlass genommen, eine CD herauszugeben. Da die CD mittlerweile vergriffen ist, sollen Teile dieser CD an dieser Stelle veröffentlicht werden. Die auf der CD befindlichen Bereiche Presse und Medien konnten aus presse- und urheberrechtlichen Gründen nicht hierher übernommen werden, auf die auf der CD enthaltene Volldarstellung der Jahresberichte wurde verzichtet, weil Sie diese nunmehr unter dem Menüpunkt "Veröffentlichungen" der aktuellen Homepage finden.