Nach § 35 Bremisches Datenschutzgesetz (BremDSG) wählt die Bremische Bürgerschaft (Landtag) zur Durchführung der parlamentarischen Kontrolle einen ständigen Parlamentsausschuss.
Diese Aufgabe ist dem Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit übertragen worden. (1)
Dieser berät unter anderem die Datenschutz-Jahresberichte der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nach § 33 BremDSG und den jeweiligen Entwurf des Haushaltskapitels nach § 34 Abs. 2 BremDSG.
Sie finden hier Informationen über die Zusammensetzung des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit und eine Übersicht über die Termine der Ausschusssitzungen.
Die Berichte des Ausschusses an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) können Sie hier ebenfalls nachlesen.
(1) Beschluss der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) vom 04.07.2007 (Nr. 17/29).