Nach § 35 Bremisches Datenschutzgesetz (BremDSG) wählt die Bremische Bürgerschaft (Landtag) zur Durchführung der parlamentarischen Kontrolle einen ständigen Parlamentsausschuss.
Diese Aufgabe ist dem Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten übertragen worden. (1)
Dieser berät unter anderem die Datenschutz-Jahresberichte der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nach § 33 BremDSG und den jeweiligen Entwurf des Haushaltskapitels nach § 34 Abs. 2 BremDSG.
Sie finden hier Informationen über die Zusammensetzung des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten und eine Übersicht über die Termine der Ausschusssitzungen.
Die Berichte des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) können Sie hier ebenfalls nachlesen.
(1) Beschluss der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) vom 04.07.2007 (Nr. 17/29).